Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998.
Folgendes Leistungsbild bieten wir Ihnen:
Planungsphase
- Erstellung der Vorankündigung
- Koordination der Maßnahmen, die zur Anwendung der allg. Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind
- Erstellung eines SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
Ausführungsphase
- Koordination der Maßnahmen, die zur Anwendung der allg. Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind
- Darauf achten, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten nach Baustellenverordnung erfüllen
- Die Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei erheblichen Änderungen
- Die Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
- Die Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendungen der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
Info & Downloads
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