Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsmanagement für Baustellen

Die gesellschaftlichen Werte wandeln sich stark und von Unternehmen wird zunehmend mehr Transparenz bezüglich sozialer und ökologischer Standards gefordert. Es gibt zahlreiche Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterschiedlichen Handlungsfeldern, diese sind jedoch häufig auf fertige Gebäude und Produkte ausgerichtet. Deswegen gilt es einen instationären Ansatz für Bau- und Instandhaltungsprojekte zu verfolgen und die richtigen Aspekte frühzeitig zu integrieren.

Bei der Definition und Wertung der Nachhaltigkeitsaspekte lehnen wird uns an den Global Reporting Initiative-Standard an. Diese umfassen „klassische HSE-Aspekte“ (HSE: Health, Safety, Environment), die zusätzlich gemäß der natürlichen Regenerationsfähigkeit ausgerichtet werden. Viele Bereiche der Nachhaltigkeit sind durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu geschützten Rechtspositionen geworden, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Oktober 1987
Brundtland-Bericht (WCED):

"Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."
Oktober 1987
Juni 1992
Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro (Agenda 21)
Juni 1992
Dezember 2015
Verabschiedung des Übereinkommens von Paris
Dezember 2015
November 2016
Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050
November 2016
Januar 2017
Inkrafttreten des CSR-RUG Gesetzes
Januar 2017
September 2019
Gründung der Initiative Lieferkettengesetz
September 2019
Dezember 2019
Inkrafttreten des Bundesklimaschutzgesetzes (2021 in Teilen als verfassungswidrig erklärt)
Dezember 2019
Februar 2020
Rechtsgutachten definiert Schlüsselaspekte des deutschen Lieferkettengesetzes: Sorgfalt, Haftung und Sanktionen
Februar 2020
Mai 2020
Ankündigung des EU-Lieferkettengesetzes
Mai 2020
Mai 2021
Verabschiedung des neuen Bundesklimaschutzgesetzes
Mai 2021
Juni 2021
Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes
Juni 2021
Januar 2023
Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter:innen

Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Januar 2023
Januar 2024
Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes für Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter:innen

Voraussichtlich: EU Lieferkettengesetz
Januar 2024
Als eine projektbezogene Antwort auf das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) hat eine erste Version unseres Nachhaltigkeitsmanagement den Grundgedanken des LkSGs bereits berücksichtigt. Entsprechend der Inhalte des nun gültigen Gesetzes haben wir unser Leistungsbild neu strukturiert. Das 2023 verabschiedete Gesetzes erfordert von Unternehmen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt. Dieser Sorgfaltsprozess umfasst die Einbindung:

Ziel ist es ein angemessenes und wirksames Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette aufzulegen. Von Unternehmen mit einer Größe von 3000 Mitarbeitern (ab 2024
von 1000 Mitarbeitern) wird eine regelmäßige Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und der unmittelbaren Zulieferer gefordert. Für mittelbare Zulieferer ist eine anlassbezogene Risikoanalyse „aufgrund substanzieller Kenntnis“ zwingend.

Bezogen auf instationäre Bauprozesse gehen wir davon aus, dass mit „unmittelbaren Zuliefern“ die Auftragnehmer mit direktem Vertragsverhältnis und mit „mittelbaren Zuliefern“ deren Nachunternehmer gemeint sind.

Die Grundlage und das erste Modul unseres Leistungsbilds Nachhaltigkeitsmanagement für Bau- und Instandhaltungsprojekte ist eine Gefahrenfelddiskussion bezüglich der Umwelt- und Sozialrisiken für das Projekt. Eine Fokussierung auf die Aufgabenstellung ist aufgrund der Vielschichtigkeit des Nachhaltigkeitsthemas eine Voraussetzung für die weitere effektive Bearbeitung. Im Zuge dessen spielen die Lebenswegmodule nach DIN EN 15804, stationäre und instationäre Komponenten sowie die Vergabestrategie des Projekts eine Rolle. Dies geschieht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse.

Neben dem Primat der Wirtschaftlichkeit, der Termintreue und der Rechtssicherheit bei Bau- und Instandhaltungsprojekten gewinnt die Sozial- und Umweltverträglichkeit von Projekten zunehmend an Relevanz. Wesentliche Sozial- und Umweltrisiken werden im Sinne des LkSG einer Risikoanalyse unterzogen.

Die geschützten Rechtspositionen nach LkSG §2 werden weitgehend von unseren, an den GRI-Standard angelehnten, Nachhaltigkeitsaspekten abgedeckt. Umweltrisiken sind beispielsweise in folgenden Themenfeldern von Relevanz:

Sozialrisiken können sich zum Beispiel aus den nachfolgenden Themen ergeben:

In der Planungsphase des zweiten Moduls fließen die Ergebnisse der Gefahrenfelddiskussion in den Nachhaltigkeitsplan ein. Ein Nachhaltigkeitsplan ist ein klassischer projektbezogener HSE-Plan, der um die Nachhaltigkeitsthemen ergänzt wird. Sind für die Baustelle oder Instandhaltungsmaßnahme zum Beispiel ein SiGe-Plan, eine Baustellenordnung oder ein HSE-Turnaround-Konzept erforderlich, werden diese inkludiert.

Der Nachhaltigkeitsplan sollte Vertragsbestandteil für die ausführenden Firmen werden. Weiterhin kann eine Fremdfirmenbewertung ausgesuchter Firmen sowie Schulungen zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit ein Bestandteil unserer Leistung werden. Der Sorgfaltsprozess des LkSG wird dabei fortwährend implementiert.

Im dritten Modul wird der Nachhaltigkeitsplan in der Ausführungsphase des Projekts umgesetzt. Hier stellen wir die für die Koordinations- und Überwachungsaufgaben erforderlichen Arbeits- und Umweltschutzspezialisten oder Sicherheitsaufsichten.
Das vierte Modul beschäftigt sich mit gesetzlichen oder kundenseitigen Berichtspflichten.

Einsetzen lässt sich unser Nachhaltigkeitsansatz folglich:

Vorteile Nachhaltigkeitsmanagement:

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