Nachhaltigkeitsmanagement für Baustellen
Die gesellschaftlichen Werte wandeln sich stark und von Unternehmen wird zunehmend mehr Transparenz bezüglich sozialer und ökologischer Standards gefordert. Es gibt zahlreiche Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterschiedlichen Handlungsfeldern, diese sind jedoch häufig auf fertige Gebäude und Produkte ausgerichtet. Deswegen gilt es einen instationären Ansatz für Bau- und Instandhaltungsprojekte zu verfolgen und die richtigen Aspekte frühzeitig zu integrieren.
Bei der Definition und Wertung der Nachhaltigkeitsaspekte lehnen wird uns an den Global Reporting Initiative-Standard an. Diese umfassen „klassische HSE-Aspekte“ (HSE: Health, Safety, Environment), die zusätzlich gemäß der natürlichen Regenerationsfähigkeit ausgerichtet werden. Viele Bereiche der Nachhaltigkeit sind durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu geschützten Rechtspositionen geworden, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
"Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."
Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Voraussichtlich: EU Lieferkettengesetz
- eines Risikomanagements,
- eines Beauftragten,
- einer Grundsatzerklärung zu Menschenrechtsfragen,
- einer Risikoanalyse,
- von Präventionsmaßnahmen,
- ggf. von Abhilfemaßnahmen und
- eines Berichtswesens.
Ziel ist es ein angemessenes und wirksames Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette aufzulegen. Von Unternehmen mit einer Größe von 3000 Mitarbeitern (ab 2024
von 1000 Mitarbeitern) wird eine regelmäßige Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und der unmittelbaren Zulieferer gefordert. Für mittelbare Zulieferer ist eine anlassbezogene Risikoanalyse „aufgrund substanzieller Kenntnis“ zwingend.
Bezogen auf instationäre Bauprozesse gehen wir davon aus, dass mit „unmittelbaren Zuliefern“ die Auftragnehmer mit direktem Vertragsverhältnis und mit „mittelbaren Zuliefern“ deren Nachunternehmer gemeint sind.
Die Grundlage und das erste Modul unseres Leistungsbilds Nachhaltigkeitsmanagement für Bau- und Instandhaltungsprojekte ist eine Gefahrenfelddiskussion bezüglich der Umwelt- und Sozialrisiken für das Projekt. Eine Fokussierung auf die Aufgabenstellung ist aufgrund der Vielschichtigkeit des Nachhaltigkeitsthemas eine Voraussetzung für die weitere effektive Bearbeitung. Im Zuge dessen spielen die Lebenswegmodule nach DIN EN 15804, stationäre und instationäre Komponenten sowie die Vergabestrategie des Projekts eine Rolle. Dies geschieht im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse.
Neben dem Primat der Wirtschaftlichkeit, der Termintreue und der Rechtssicherheit bei Bau- und Instandhaltungsprojekten gewinnt die Sozial- und Umweltverträglichkeit von Projekten zunehmend an Relevanz. Wesentliche Sozial- und Umweltrisiken werden im Sinne des LkSG einer Risikoanalyse unterzogen.
Die geschützten Rechtspositionen nach LkSG §2 werden weitgehend von unseren, an den GRI-Standard angelehnten, Nachhaltigkeitsaspekten abgedeckt. Umweltrisiken sind beispielsweise in folgenden Themenfeldern von Relevanz:
- Materialeinsatz
- Energieverbrauch
- Wasserverbrauch
- Emissionen
- Biodiversität: Habitat- und Artenschutz
- Abfall und Abwasser, Kontaminationen und Gefahrstoffe
Sozialrisiken können sich zum Beispiel aus den nachfolgenden Themen ergeben:
- Beschäftigungsverhältnisse
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Nichtdiskriminierung
- Kinder- und Zwangsarbeit
In der Planungsphase des zweiten Moduls fließen die Ergebnisse der Gefahrenfelddiskussion in den Nachhaltigkeitsplan ein. Ein Nachhaltigkeitsplan ist ein klassischer projektbezogener HSE-Plan, der um die Nachhaltigkeitsthemen ergänzt wird. Sind für die Baustelle oder Instandhaltungsmaßnahme zum Beispiel ein SiGe-Plan, eine Baustellenordnung oder ein HSE-Turnaround-Konzept erforderlich, werden diese inkludiert.
Der Nachhaltigkeitsplan sollte Vertragsbestandteil für die ausführenden Firmen werden. Weiterhin kann eine Fremdfirmenbewertung ausgesuchter Firmen sowie Schulungen zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit ein Bestandteil unserer Leistung werden. Der Sorgfaltsprozess des LkSG wird dabei fortwährend implementiert.
Einsetzen lässt sich unser Nachhaltigkeitsansatz folglich:
- Bei Bau- und Instandhaltungsprojekten für bauliche und maschinentechnische Anlagen in einer möglichst frühen Projektphase,
- für die Einstellung firmeninterner Prozesse aufgrund von Forderungen des LkSG oder von Umwelt- beziehungsweise Klimaschutzvorschriften.
Vorteile Nachhaltigkeitsmanagement:
- HSE-Belange, vor allem Verantwortlichkeiten und Aufgaben, werden frühzeitig benannt.
- Nachhaltigkeitsaspekte werden transparent als „Add-ons“ zur Entscheidung dargestellt.
- Das Nachhaltigkeitsmanagement entspricht dem Sorgfaltsprozess des LkSG
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!